Gehalt gekürzt (ohne Einwilligung) und gekündigt während der Probezeit

Syrius007

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Liebe Community,

direkt nach meinem Studium der Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Steuern und Wirtschaftsprüfung habe ich eine neue Stelle in der Steuerberatung gefunden. Ich arbeite dort seit 4 ½ Monaten und befinde mich somit noch in der Probezeit. Allerdings fühle ich mich in meiner neuen Arbeitsstelle sehr unwohl, da ich von meinen Arbeitskollegen und auch von meinen Vorgesetzten gemobbt werde. Das fängt damit an, dass ich oft ungerechter und übertriebener Kritik ausgesetzt bin. Sachliche und berechtigte Kritik gehört zum Arbeitsleben, aber oft ist die Kritik abwertend oder verletzend. In letzter Zeit nimmt sie immer mehr überhand und meine Kompetenz wird ständig in Frage gestellt, was oft nichts mehr mit einer konstruktiven Auseinandersetzung zu tun hat. Wichtige Informationen werden mir bewusst vorenthalten. Kollegen, die z.B. Arbeitsanweisungen geben, informieren mich nicht über wichtige Termine oder Änderungen im Projektplan, in der Folge kann ich meine Arbeit nicht richtig erledigen und ernte Kritik vom Vorgesetzten. Meine Arbeitsergebnisse werden oft absichtlich schlechter bewertet, als sie tatsächlich sind. Fehler werden aufgebauscht, kleine Unachtsamkeiten werden unangemessen hart bestraft, gute Leistungen werden nicht gewürdigt oder sogar Kollegen zugeschrieben. Immer wieder werden mir Aufgaben zugeteilt, die besonders schwierig oder in der vorgegebenen Zeit nicht zu bewältigen sind, die nicht meinem aktuellen Wissensstand und meiner beruflichen Qualifikation entsprechen oder die einfach sinnlos sind. Kürzlich wurde mir sogar - ohne mein Einverständnis - kurz vor Monatsende das Gehalt gekürzt. Ich fühle mich isoliert, ausgegrenzt und gedemütigt, da jeder in der Kanzlei über meine Gehaltskürzung Bescheid weiß und die Kollegen noch mehr auf mich herabsehen als vorher.

Ich hatte stark die Befürchtung, dass mein Arbeitsvertrag auch nach der Probezeit nicht verlängert wird und dass man nur noch einen Vorwand sucht, um mich zu kündigen. So ist es auch gekommen, als ich aufgrund einer Erkältung eine Woche krankgeschrieben worden bin. Prompt kam am selben Tag die Kündigung, die persönlich von jemanden eingeworfen wurde, weil keine Briefmarke drauf war. Nun bin ich zum 15.07 gekündigt und unter Anrechnung meiner noch vorhanden Urlaubsansprüchen und Überstunden von der Arbeit freigestellt.

Meine Frage lautet daher: Was ist eure Meinung dazu und ist es überhaupt gestattet - ohne meine Einwilligung - mein Gehalt zu kürzen und was kann ich dagegen tun?


Mit freundlichen Grüßen

Syrius
 

GuyFawkes667

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gefunden.
War mir auch so, das bereits vor 20 Jahren so etwas mit dem Arbeitnehmer komuniziert werden muss! Das ohne Dein Einverständniss, geschweige denn einer in Kenntnissnahme deinerseits durzuführen, ist nicht rechtskräftig.
Zu den Mobbingsachen kann ich nichts sagen; in so einer Situation war ich noch nie.
Aber mein ganz klarer Rat an Dich lautet... Nimm Dir einen Anwalt.
 
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XO.

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Eine Gehaltskürzung ist durch den Arbeitgeber grundsätzlich im Vorfeld anzukündigen, der betroffene Arbeitnehmer bzw. die betroffenen Arbeitnehmer müssen über eine geplante Kürzung des Entgelts in Kenntnis gesetzt werden. Ebenso ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Zustimmung des Betriebsrates einzuholen, sofern ein solcher im Unternehmen eingerichtet ist.

Erbringt der Arbeitnehmer seine vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung nur ungenügend oder nicht rechtzeitig (wenn beispielsweise eine Präsentation mal schlecht läuft, ein Projekt mal nicht zur festgelegten Deadline fertig wird o. ä., infolgedessen der Arbeitgeber mit der Leistung seines Mitarbeiters unzufrieden ist), ist eine Lohnkürzung in der Regel unzulässig. Grundsätzlich wird dem Arbeitnehmer nämlich auch zugestanden, dass er mal Fehler macht und nicht immer hundertprozentig zufriedenstellend arbeitet; es kann nicht erwartet werden, dass der Arbeitnehmer immer komplett fehlerfrei arbeitet.

Der Arbeitnehmer ist zunächst nur dazu verpflichtet, seine Tätigkeit auszuführen, unabhängig von einem bestimmten Erfolg. Daher kann der Arbeitgeber bei mangelhafter oder nicht rechtzeitig erbrachter Arbeitsleistung das Entgelt nicht ohne weiteres kürzen. Eine Ausnahme besteht allerdings, wenn leistungsabhängige Zusatzzahlungen im Erfolgsfall (Boni oder Prämien) vereinbart sind. Hier hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, bei unzureichender Arbeitsleistung und entsprechendem Ausbleiben des Erfolges den Lohn bzw. die vereinbarten Zusatzzahlungen zu kürzen oder ganz einzubehalten. Das eigentliche festgelegte Grundgehalt bleibt hiervon jedoch unberührt.

Ebenso kann eine Lohnkürzung bei grobem Fehlverhalten des Arbeitnehmers erfolgen, beispielsweise bei Beleidigungen oder Tätlichkeiten gegenüber Kollegen. Allerdings ist der Arbeitgeber hier für gewöhnlich auch zu einer Kündigung oder zumindest zu einer Abmahnung berechtigt.

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