EU will 2024 eine neue Führerscheinrichtlinie verabschieden

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XO.

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Vorschläge nach dem Kommissionsentwurf​


Klasse B: Ausnahmen bei Gewichtsgrenze​

Derzeit umfasst der
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nur Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen. Hier könnte es eine Änderung geben. Eine generelle Anhebung des zulässigen Gesamtgewichts sieht der Richtlinien-Entwurf zwar nicht vor. Aber: Fahrzeuge, die mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden (auch Wohnmobile) mit einer zulässige Gesamtmasse bis 4250 kg sollen künftig mit der Klasse B gefahren werden dürfen. Vorausgesetzt man besitzt die Klasse B bereits seit 2 Jahren.

Fahrtauglichkeits-Checks ab 70​

Künftig sollen Seniorinnen und Senioren über 70 Jahre möglicherweise alle fünf Jahre ihre
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lassen. In einigen EU-Ländern ist das bereits Praxis. Nach dem 1. Entwurf der Richtlinie müssen alle Mitgliedstaaten Führerscheine von Personen, die 70 Jahre alt sind, auf maximal 5 Jahre befristen. So können Verkehrstauglichkeitsüberprüfungen oder Auffrischungskurse in allen Mitgliedstaaten leichter eingeführt werden. Der Führerschein muss dann im Alter regelmäßig umgetauscht werden. Ob und inwieweit das auch in Deutschland umgesetzt wird und wie ein derartiger Check aussehen könnte, ist noch unklar.

Nicht nur eine Probezeit​

Bisher wird nur beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis der Führerschein "auf Probe" erteilt. Bei den Klassen AM, L und T gibt es außerdem keine Probezeit.
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.
Die EU plant eine neue Probezeitregelung: Mit jeder weiteren Klasse soll eine neue Probezeit beginnen. Wer sich also nachträglich überlegt, zusätzlich zum Pkw-Führerschein, noch einen Motorrad-Führerschein zu machen, dem droht dann eine erneute Probezeit.
Eine Ausnahme ist nur für den
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vorgesehen, den der 1. Entwurf weiterhin vorsieht. Details sind hier noch nicht bekannt. Unklar ist deshalb, welchen Umfang die Probezeit für die erweiterte Klasse hat und ob Maßnahmen bei Verstößen (z.B. Aufbauseminar, Entziehung der Fahrerlaubnis) innerhalb der Probezeit für alle Klassen gelten. Die genauen Regelungen sind anhand des Entwurfs bisher nicht erkennbar.

Anerkennung von B17 im Ausland​

Seit einigen Jahren kann der
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erworben werden. Eine gute Nachricht für Führerscheinneulinge: Die Rahmenbedingungen für das begleitete Fahren sollen nach den ersten Vorstellungen der EU-Kommission vereinheitlicht und EU-weit anerkannt werden.
Fahrten im Rahmen des begleiteten Fahrens über die Landesgrenzen hinweg wären dann möglich. Es soll außerdem eine europaweite, einheitliche Probezeit von 2 Jahren eingeführt werden.

Lkw/Bus: Ausnahmen beim Mindestalter​

In Deutschland kann die Klasse C für Lkw momentan erst mit 21 Jahren, die Klasse D für Busse erst mit 24 Jahren erworben werden. Der Entwurf sieht nur die Möglichkeit einer Absenkung im Bereich der öffentlichen Sicherheit, wie zum Beispiel der Feuerwehr vor. Eine generelle Absenkung des Mindestalters, wie ursprünglich diskutiert, ist nicht Teil des vorliegenden Entwurfs. Auch ein begleitetes Fahren im Rahmen des Lkw-Führerscheins (C17) soll künftig möglich sein.

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Digitaler Führerschein und QR-Code​

Der digitale Führerschein soll auch in Polizeikontrollen genügen© dpa/Christoph Dernbach
Mit der 4. Führerscheinrichtlinie soll auch der digitale Führerschein eine zweite Chance bekommen: Ziel ist es, dass bei einer Polizeikontrolle oder bei der Autovermietung die entsprechende App auf dem Smartphone reicht. Für die Führerscheinscheckkarte ist zudem ein QR-Code anstelle des heutigen Chips angedacht, um ihn fälschungssicherer zu machen.
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Das könnte sich für Fahrschüler ändern​

Führerscheinprüfungen in unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten sollen künftig möglich sein© imago images/U. J. Alexander
Bislang ist es nicht möglich, theoretische und praktische Führerscheinprüfung in unterschiedlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu absolvieren. Um der zunehmenden Mobilität der Bevölkerung Rechnung zu tragen und sprachliche Barrieren zu überwinden, soll das künftig erlaubt sein.
Der Entwurf der neuen Führerschein-Richtlinie enthält eine Vereinfachung der Wohnsitzregelung, sodass die Führerscheinprüfung künftig zum Beispiel auch in dem EU-Land, dessen Staatsangehörigkeit der Prüfling besitzt, abgelegt werden könnte.

Führerscheinentzug: EU-weite Anerkennung​

Die Regelungen bezüglich der Entziehung, Einschränkung oder Aussetzung von Fahrerlaubnissen sollen künftig von den Mitgliedstaaten gegenseitig anerkannt werden.
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Änderungsvorschläge der Berichterstatterin​

Ärztliche Untersuchung für alle

Der neue Vorschlag zielt darauf ab, dass jeder, der zukünftig einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnisklasse stellt oder seinen Führerschein umtauscht beziehungsweise verlängert, eine ärztliche Untersuchung vorlegen soll. Betroffen wären auch Pkw- und Motorradklassen. Welchen Umfang die Untersuchung haben könnte, ist derzeit noch offen.
Der ADAC lehnt die verpflichtende ärztliche Untersuchung ohne Kenntnis über Umfang und Kosten bei jedem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis sowie bei deren Umtausch als unverhältnismäßig ab. Gleichwohl sind – wie bisher schon – bei definierten Anlässen oder Erkrankungen Maßnahmen zu ergreifen, um die Fahreignung sicherzustellen.

Änderung Klasse B: ab 18 Jahren nur noch bis 1,8 t

Derzeit umfasst der
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Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen. Der neue und unter Umständen nicht mehrheitsfähige Vorschlag reduziert den Umfang der Klasse B erheblich und schlägt eine Stufenlösung vor. Das hat auch Auswirkungen auf das Mindestalter.
Die neue Klasse B soll nur noch Kraftfahrzeuge mit maximal 1,8 t zulässigem Gesamtgewicht umfassen. Für eine Reduzierung des zulässigen Gesamtgewichts in der Klasse B und einen Stufenführerschein B B+ gibt es aus Sicht des ADAC keine nachvollziehbare Begründung. Wie dadurch die Verkehrssicherheit gesteigert werden könnte, ist nicht erkennbar. Die Gewichtsgrenzen sind willkürlich gewählt.
Zudem liegen viele "normale" Familienfahrzeuge über der neuen Grenze und dürften so von Führerscheinneulingen zum Erwerb von Fahrpraxis nicht gefahren werden. Weiterhin würden die Kosten für den Erwerb der Fahrerlaubnis B+, vergleichbar zur heutigen Klasse B, zunehmen, da damit ein zusätzlicher Aufwand verbunden wäre.

Neue Klasse B+: ab 21 Jahren bis 3,5 t

Nach Ablauf einer zweijährigen Probezeit und dem Erreichen des Mindestalters von 21 Jahren können Fahrerlaubnisinhaber der Klasse B dann die neue Klasse B+ machen. Mit der neuen Klasse B+ dürfen dann Kraftfahrzeuge bis 3,5 t gefahren werden. Eine Art Direkteinstieg in die umfangreichere Klasse B+ ist nicht vorgesehen.

Neue Regeln für Mindestalter

Nach den neuen Vorschlägen der Berichterstatterin dürfte die neue gewichtsreduzierte Pkw-Klasse B mit 18 Jahren erworben werden. Die Klasse B+ erst mit 21 Jahren.
Für die Motorradklasse A1 soll das Mindestalter auf 18 Jahre angehoben werden.
Bei der Klasse A2 beträgt nach dem neuen Entwurf das Mindestalter ebenfalls 18 Jahre, für die Klasse A 20 Jahre, da ein zweijähriger Vorbesitz der Klasse A2 erforderlich ist.
Bitter für Fahrfänger: Nach diesem Vorschlag dürften die Mitgliedstaaten das Mindestalter für die Prüfung nicht mehr senken. Es wäre nur noch eine Erhöhung erlaubt. Mit dieser Regelung würde
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nach bestandener Prüfung zukünftig nicht mehr möglich sein – ob das tatsächlich von der Mehrheit letztendlich so gewollt wird, ist nach der ersten Diskussion im Verkehrsausschuss mehr als fraglich.

Kein Direkteinstieg in Klasse A mehr

Um heute alle Motorräder und Dreiräder fahren zu dürfen, ist die
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erforderlich, die entweder als Stufenführerschein oder durch Direkteinstieg (Mindestalter 24 Jahre) erworben werden kann. Die Möglichkeit des Direkteinstiegs könnte nach den Änderungsvorschlägen in Zukunft wegfallen, sodass ein Erwerb nur noch nach zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 möglich wäre.

Tempolimit durch die Hintertür?

Die in den Änderungsvorschlägen vorgesehenen Geschwindigkeitsbegrenzungen für die einzelnen Führerscheinklassen für die gesamte Dauer des Führerscheinbesitzes sind ein Thema, das nach Ansicht des ADAC nicht einer Regelung in der Führerscheinrichtlinie bedarf. Dies sollte dem nationalen Gesetzgeber vorbehalten sein.

Nachtfahrverbot

Der Änderungsentwurf würde es den EU-Mitgliedstaaten ermöglichen, ein Nachtfahrverbot für Fahranfänger zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens einzuführen. Dies soll insbesondere Fahrten unter Alkoholeinfluss reduzieren, führt aber dazu, dass beispielsweise Schichtarbeiter in ihrer Mobilität unverhältnismäßig eingeschränkt werden.

Befristungen von Führerscheinen

Hier soll für alle Pkw- und Motorradklassen nach den Änderungswünschen der Berichterstatterin grundsätzlich eine Befristung des Führerscheins auf 10 Jahre (statt bisher auf 15 Jahre) erfolgen.
Im Gegensatz zum Vorschlag der Kommission sieht der Änderungsentwurf noch kürzere Fristen vor. So könnten für Führerscheininhaber eine Limitierung der Gültigkeit der Fahrerlaubnis ab 60 Jahren mit 7 Jahren, ab 70 Jahren mit 5 Jahren und ab 80 Jahren mit 2 Jahren drohen.
Die Fahreignung ist eine Frage der individuellen Gesundheit und nach Sicht des ADAC gibt es keine statistischen Anhaltspunkte für die im Entwurf gewählten Altersstufen bzw. Gültigkeitsdauern.

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G. Guillaume

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Das Beste was ich daraus lese, ist die Geschwindigkeitsbeschränkung. Ich habe neulich, bei einer Bergabfahrt mit dem Fahrrad, fast 40 Km/H auf der Uhr gehabt. Hossa ist das schnell, wenn man mittendrin ist, statt nur dabei. Und dann schoß mir durch den Kopf, wenn du dich jetzt auf den Pinsel legst …
 
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XO.

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Kurz und knapp, Gängelei. Braucht kein Mensch. All diese Maßnahmen sind nicht wirtschaftlich fördernd.
Von der EU und von den Grünen kommen nur Verbote und Bevormundungen. Mit solchen Maßnahmen wird Europa noch weiter abgehängt als es ohnehin schon ist.
Die Flüchtlingspolitik ist die reinste Katastrophe, ohne mal jetzt einen Namen zu nennen.
 
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KOLWE-X

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@XO. Ich mache mir die Arbeit schon gar nicht mehr aufzuzählen was die EU, Grünen und allg. unsere Hampel Koalition alles falsch macht... lieber aufzählen was positives bisher kam. Biste schneller fertig ;)
 
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BalmungD

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Finde ich auch. Alle Fahrräder sollten auf maximal 20 oder 25km/h abgeriegelt sein und ein schnelleres Fahren unter Strafe stehen. Ausnahmen sollten dann nur reine Fahrrad *Auto*-Bahnen sein wo beide Verkehrsrichtungen von einander getrennt sind und diese Strecken für den Fußverkehr gesperrt sind. Überall anders wo neben dem Fahrrad auch schwächere Verkehrsteilnehmer beteiligt sind sollte maximal eine der 2 Vorgeschlagenen Geschwindigkeiten gelten und in bestimmten Gebieten noch langsamer.

Für Autos. Jo da sollte Mann vielleicht auch über eine Geschwindigkeitsbegrenzung überlegen Richtung 180km/h. Das ist aber nur mein eigenes Empfinden.

Zur Restlichen Thematik:
- Klasse B: Ausnahmen bei Gewichtsgrenze
- Fahrtauglichkeits-Checks ab 70
- Anerkennung von B17 im Ausland
- Lkw/Bus: Ausnahmen beim Mindestalter

Finde ich erst einmal in der Form so ganz ok bis gut. Aber auf die Details sollte es ankommen.

- Digitaler Führerschein und QR-Code
Finde ich Grundsätzlich OK ABER das muss halt Fälschungssicher sein und vor allem muss es auch Diebstahl Sicher sein den Identitätsdiebstahl ist halt möglich.

- Nicht nur eine Probezeit
Das verstehe ich aus dem Text nicht ganz. Wenn ich jetzt einen PKW Führerschein mache und dann 5 Jahre später ein Moped Schein gilt dann die Probezeit auch für das Fahren eines PKWs dann wieder oder nur für das Moped?

- Das könnte sich für Fahrschüler ändern
Solange die Prüfungen überall gleich schwer sind und zu einem Sachgemäßen und Ordentlichen führen von KFZs beitragen sehe ich das nicht als Falsch an. Bei Theorieprüfungen sollte das ja relativ einfach sein muss ja nur der Text in die jeweilige Landessprache angepasst werden.

- Führerscheinentzug: EU-weite Anerkennung
Solange die Strafen gleich zu unseren Katalog sind warum nicht? Sofern es nach unseren Katalog aber auch eine Strafe wäre.

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Kompletter Müll.

@XO. @KOLWE-X Bitte den Text lesen und trennen von dem was die Kommission Vorschlägt und dem Feuchten Höschen Traum der Berichterstatterin. Das was ich da oben Lese was die Kommission Vorschlägt finde ich ohne Probleme Diskussionswürdig.
 
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GuyFawkes667

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Jupp, das Gefühl verstehe ich voll und ganz.
Aus dem Grund fahre ich auch ausschließlich leichte 26"er Fully MTB´s. Das ist für mich das einzige Bike, bei dem man eine echte Körperkontrolle für das Bike hat.
Ein E-Bike wäre mir damit schon viel zu träge in seiner Massenbewegung.
Aber wenn ich nicht gerade Downhill fahre, bin ich ausschließlich! auf gekennnzeichneten Fahrradwegen unterwegs und im normalen Straßenverkehr unterbinde ich das rasen... ausser es ist halb 3 Nachts und alle Straßen sind frei.
Da geb ich Vollgas und ein Bürgersteig ist nur ein Bunnyhop ;) :cool:.
 
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Finus04

fieser alter Sack
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Ach ist das so?
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Und die AfD oder die CDU können es besser?
Wem verdanken wir die EU und den €? Das war die Regierung Kohl.
Und ja es wird sehr viel Blödsinn in der EU beschlossen, da müsste es bessere Möglichkeiten geben das abzulehnen.
Macht die Ampel alles richtig? Aber sowas von nein, es gibt genug Fehler.
Allerdings muss man auch beachten das die an die Regierung kamen und es kurz danach zum Ukraine Krieg kam.
Damit sind wir in einer extrem Situation.
Mir ist auch klar das viele sagen das die Entscheidungen in Bezug auf Lieferungen an die Ukraine lange dauern.
Ich kann das aber auch zum Teil verstehen, wir haben da nun einmal ein geschichtliches Anhängsel, gerade in Bezug auf Russland ( OK Sowjetunion) und der Ukraine.
Dazu die Abhängigkeit vom Russischen Gas ( auch eine Überbleibsel der CDU) das alles macht es nicht besser oder einfacher.
Das abschalten der AKW während einer Energiekrise war auch freundlich ausgedrückt suboptimal.
Wir haben also Krieg, eine Energiekrise und dadurch bedingt eine sehr hohe Inflation. Das alles macht das Regieren nicht einfacher.
Wenn ich dann jetzt noch dazu rechne das einige "grüne" Politiker ihre feuchten Träume in genau so einer Zeit mit Gewalt umsetzen wollen, dann schüttelts mich.
Das was getan werden muss ist unbestritten, aber eben nicht zu so einer Zeit und um jeden Preis.
Da verstehe ich nicht das da einige angeblich so kluge Köpfe so etwas nicht erkennen oder es denen Scheißegal ist.
Aber schauen wir uns mal die CDU/CSU an. Laut Merz haben se für alles Lösungen parat, können alles besser, haben aber in den 17 Jahren eben nichts auf die Kette gekriegt.
Aber hey sie haben ein schönes neues Logo. Wie war noch die Ansage von Herrn Merz: ich werde die Zahlen der AfD halbieren. Hat er fein gemacht, statt 50% weniger haben wir 100& plus.
Aber klar ist nicht die Schuld der Opposition, ist die Schuld der Ampel..
Dann schauen wir uns mal die AfD an. Stark rechtsextrem ( der extreme Flügel wird ja immer stärker).
Fräulein Weidel hat erklärt das sie als erstes das Heizungsgesetz kassieren wird - kann sie garnicht, ein Gesetz durchzubringen ist einfacher als eines zu streichen. Wenn ich nicht ganz falsch liege benötigt man dafür eine 2/3 Mehrheit.
Dann will sie Deutschland wieder nach oben bringen und gleichzeitig aus der EU austreten. Ich bin kein Fan der EU, aber wenn wir da austreten ist das der Todesstoß für Deutschland und die deutsche Wirtschaft.
Und dann natürlich das Thema Ausländer und Flüchtlinge. Wie überraschend das eine rechtsextreme Partei sich so etwas auf die Fahne schreibt.
Aber schaut euch mal deren Programm an, auch das von der letzten Wahl. Wo sind da die Punkte die dem kleinen Mann helfen? Es gibt sie nicht.
Aber dafür sind sowohl AfD wie auch CDU gegen eine Erhöhung des Mindestlohns, haben laut gemeckert über die kommende Bürgergeld Erhöhung ( beide Parteien waren ja eh gegen das Bürgergeld).
Sowohl von Merz wie auch von Weidel kam als Kommentar: damit wird Faulheit unterstützt.
Wollt ihr wirklich solche gierigen Idioten an die Macht lassen?
Nein unsere Regierung macht bei weitem nicht alles richtig, aber eben doch deutlich mehr als die beiden Alternativen.
Ich persönlich möchte in der heutigen Zeit kein Politiker mit Regierungsverantwortung sein.
 
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BalmungD

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Schön das du den Beitrag gelesen hast aber nicht verstanden hast ;)

Radfahrer sollten Innerorts und an Stellen wo sie mit anderen Verkehrsteilnehmern, die schwächer als sie sind, auf eine Geschwindigkeit Limitiert sein. An Stellen die ausschließlich für sie vorgesehen sind und getrennt sind von Fußgängern dann auch schneller.
Wo dürfen Autos den schneller als 100 Fahren und sich den Verkehr mit schwächeren Teilnehmern Teilen? Richtig maximal auf Landstraßen und selbst die haben immer mehr Radwege die nebenan verlaufen.
Überall anders wo das PKW dann der schwächste Verkehrsteilnehmer ist dann bis 180. Dass wäre dann ja ausschließlich die Autobahn und Ja die Autobahn Zubringer und Schnellstraßen die für den Restlichen Verkehr gesperrt sind sollten aus der Regelung fallen und max. ihre 120 haben dürfen.

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Ohne Schutz tödlich nicht nur für sich sondern auch im Unfall mit anderen Verkehrsteilnehmern.
 
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BalmungD

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Du läufst als Fußgänger auf der Straße obwohl es einen Fußweg gibt?
Das ist doch Quatsch, hier ist der Fußgänger vom Auto getrennt. Bei stellen wo der Radfahrer sich den Verkehr mit dem Auto teilt würde ich dir zustimmen. Sofern es jedoch einen Ausgeschilderten Radweg gibt hat auch der Fahrradfahrer nichts mehr auf der Straße für PKWs verloren.

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Ach und wie wusste dann @G. Guillaume das er fasst 40 fährt? Richtig hier wird dann ein Tacho dann Pflicht für Fahrräder. Ist ja nicht unzumutbar ein kleinen GPS Tracker zum ermitteln der Geschwindigkeit an die Lenkerstange zu befestigen damit der Fahrer weis wie schnell er ist. Dann am besten noch durch den TÜV oder DEKRA nur Zertifizierte und Geeichte Tachos damit man ja nicht Schummeln kann.

Ach ja und für die Fahrradschnellbahn gilt natürlich nur mit angemessener Schutzausrüstung. Sonnst Strafe weil beim Autofahren ist man ja auch verpflichtet das Fahrzeug nur angeschnallt zu bewegen.
 
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TheBestInTheWorld

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Fußgänger überqueren nie Fahrbahnen? 2022 gab es laut statista 368 Tote Fußgänger bei Verkehrsunfällen.

Und was genau sollen Fahrradschnellbahnen sein? Was verstehst du unter "angemessener Schutzausrüstung"? Sollten Fußgänger dann auch immer und überall "angemessene Schutzausrüstung" tragen, weil sie ja die schwächsten Verkehrsteilnehmer sind und von allen anderen gefährdet werden?

btw. sollten dann Autofahrer ebenfalls einen Helm tragen, da bei Autounfällen viele Autofahrer Kopfverletzungen davon tragen.
 
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BalmungD

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Hier muss man jedoch klar Unterscheiden wer war Schuld am Unfall und das unterscheidet deine Statistik wahrscheinlich nicht. Wenn der Fußgänger sich nicht an die Vorschriften hält und die Straße quert wo er sie nicht zu überqueren hat geht er klar ein Risiko ein und trägt die Schuld. Auch wen die gängige Rechtslage ist das dem Auto/Fahrrad-Fahrer immer eine Teilschuld zugeschrieben wird.

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Siehst du hier:
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Meine Region ist da schon etwas schneller und weiter als andere Teile Deutschlands. Sind halt etwas Grüner als der Rest Deutschlands ;) und das ganz ohne Die Grünen.

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Normal innerorts klar Helm.
Auf der Radschnellbahn/wege dann Helm und Knie wie Ellbogen Schutz. Ähnliche Ausrüstung wie bei einem Inlineskater dann. Das würde bis auf Schürfverletzungen dann doch schon viel bringen.
Edit: Einfache Radhandschuhe dann vielleicht noch.

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Diese Verletzung kommen durch zu Starke Airbags zu Stande. Irgend einen Tot/Kompromiss muss man in einer Rational Denkenden Welt halt sterben.
Was du also Schreibst ist reine Idiotie dann oder wolltest du nur trollen?
 
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kendiman

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Ich denke, dass diese Maßnahme nicht so leicht umzusetzen wäre.
Da käme dann die Gleichberechtigungsthematik (z.B. 70-jährige schon, 40-jährige nicht) und dann würden auch Fragen auftauchen ("Wieso sollen wir (70-jährigen) eine Überprüfung machen, obwohl wir nicht mal die Gruppe der Hauptunfallverursacher sind").
 
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KOLWE-X

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Die CDU unter Merkel hat mehr als genug Mist gebaut und bei der AfD sage ich nach wie vor, dass man diese einfach mal in die Regierungsverantwortung nehmen sollte. Es wird immer nur gehetzt und gemeckert über diese Partei, obwohl Sie noch nie regieren durfte.
Ich sage nicht, dass diese es besser machen/ können etc. aber diese Vorverurteilung hasse ich wie die Pest!
 
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