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xNecromindx

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Deinem Buddy, auch wenn ich kein Jurist bin, muss ich da deutlich widersprechen.
Natürlich bist du, in jeder Lebenslage, für einen Schaden den du verursachst haftbar.
Da das Beschaffen einer urheberrechtlich geschützen Kopie von irgendwo nicht von dem Passus der Privatkopie gedeckt ist, mangels Besitz des Originals, ist natürlich auch der Download nicht in Ordnung und Schadenersatzpflichtig.
Der Punkt ist nur: Das ist ein Antragsdelikt und dazu noch Zivilrecht. Wenn Du deinem Nachbarn eine Beule in die Autotür trittst, kommt ja nicht die Staatsanwaltschaft und belangt dich. Sondern dein Nachbar zeigt dich an (Deliktantrag) und belangt dich zivilrechtlich.
Genau das muss ein Rechteinhaber bei einem Download machen. Sagen wir: Disney muss ermitteln, dass DU das Werk X heruntergeladen hast, das zur Anzeige bringen und Schadenersatz einfordern. Dein angerichteter Schaden ist, keine Ahnung, 30 Euro für die DVD. Das ist letztlich der Streitwert. Nach dem Streitwert bemisst sich dann wieder ein Anwaltshonorar usw... Wie Disney nun an die Information kommt, dass DU das heruntergladen hast, klammern wir als Problem hier einmal gedanklich aus, obwohl allein das, bereits pauschal das K.O. Kriterium für diesen kontruierten Fall ist.
Es zeigt sich also, dass es den Aufwand gar nicht wert ist, weil es mehr Kosten verursacht, als man damit reinholen kann. "Raubkopierer-Abmahnung" ist aber schlicht ein Geschäftszweig, mit dem sich zwielichtige Kanzleien befassen, die solche "Aufträge" annehmen, um damit Geld zu verdienen. Da würde niemand aus purem Gerechtigkeitsempfinden den Feldzug gegen die Downloader führen, außer z.B. Disney wiederum bezahlt sie dafür. Das aber will Disney eben auch nicht, weil das nicht nur für die ganz schnell teuer werden könnte, sondern auch, weil damit ihr "Schaden" ja sogar noch größer wird.
Das ist exakt die selbe Überlegung, mit der jeder kleine Privatmann überlegt, ob es sich lohnt jetzt gegen XYZ zu klagen, für 50 Euro, um die es da geht.

Das ändert sich erst, wenn:
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Nun sind wir in einem Bereich, wo eine Staatsanwaltschaft gewerbsmäßgen Betrug unterstellen kann, der dann wieder Strafrechtlich verfolgt wird.
Das ist dann wieder ein ganz anderes paar Schuhe.

Stößt aber an eine Reihe von Hürden, die im Grunde dazu führen, dass es - bis auf Ausnahmefälle - niemals dazu kommen kann.
Das geht nämlich schon damit los, dass ein Protokoll, dass man bei dem Anbieter findet, dass dein Account 1000 Dateien heruntergeladen hat, nicht automatisch dazu führt, dass man das als Beweis hernehmen kann, dass DU diese 1000 Dateien heruntergeladen hast. Es wird zwar gerne versucht es erst einmal so zu drehen, sagen wir mal, wie wenn du zu schnell gefahren bist. Du als Halter haftest erst einmal. Du als Halter sagst dann aber: Ich bin gar nicht gefahren. Jetzt bist du eigentlich Auskunftspflichtig. Kannst aber auch jederzeit den Scholz machen und sagen: Daran kann ich mich nicht mehr erinnern!
Da würde man dann im Einzelfall sehen müssen, wie ein Gericht das dann auslegt, wem es mehr glaubt usw...
Eine sicher in diesem Zuge durchgeführte Hausdurchsuchung bei dir, stellt dann eben sicher, was eben da ist. Da kann sich dann jeder überlegen, was er von den 1000 Werken denn behält, auf irgendwelchen Datenträgern.

Nur den harten Beweis, allein auf ein Account-Protokoll, wird niemand erbringen können. Was daran liegt, dass IP/Nutzer-Korrelationen einer Speicherfrist unterliegen.
Um also auf strafrechtliches Niveau zu kommen, dass es rechtfertigt, dass eine Staatsanwaltschaft einen Downloader angeht, musst du dich extrem anstrengen.
Realistisch betrachtet ist das überhaupt nicht machbar, außer dir geht es gar nicht um den Konsum des Contents, sondern du verstehst den Download als solches als dein Hobby...

Und wer jetzt meint, dass sei ja alles nur Theorie, dem empfehle ich, sich mit der Causa Share-Online zu befassen.

Ich mein, sehen wir es mal realistisch: Da hätten einige gegen sich selbst ermitteln müssen. Oder meint hier jeder, dass da nicht auch Staatsanwälte einen Account hatten...? Das sind im privaten Menschen, wie jeder andere auch. Da würden maximal ein paar dicke Fische herausgepickt werden, die dann als Bauernopfer medienwirksam herhalten müssen. Aber selbst das ist bei Share-Online nicht passiert. Die Hürde, damit vor Gericht nicht erstinstanzlich krachend zu scheitern, ist halt zu hoch. Damit versaut sich kein Staatsanwalt den Lebenslauf.

Das ist ausdrücklich keine Rechtsberatung und auch kein "da kann dir nichts passieren" Statement. Es ist einfach eine realistisch Betrachtung der Realität.
Jeder muss für sich entscheiden, ob er ein theoretisches Restrisiko in Kauf nimmt oder es zu minimieren versucht. Das blebt jedem selbst überlassen.
Ich für meinen Teil nehme das Restrisiko in Kauf, weil ich alle paar Monate vielleicht mal eine Datei irgendwo lade und wenn da jemand auf mich zukommen sollte, es dann vielleicht um eine Schadenssumme von rund 100 Euro gehen könnte. Zudem ich selbst dem, dank Rechtsschutz, recht entsprannt entgegensehe, sollte da jemand versuchen mehr draus zu machen.
Ja, auch ich kenne die Schauergeschichten, dass bei irgendwelchen Leuten die Bude angeblich auf dem Kopf gestellt wurde und dergleichen. Jedoch habe ich noch für keinen Fall je einen Beleg gesehen. Das war alles "trust me bro", "der Bekannte hat mir erzählt..." oder "stand in der Zeitung" - und wenn man dann fragt wo das stand, kommt entweder nichts mehr oder es zeigt sich, dass da was ganz anderes stand, als von dem jenigen behauptet wurde.
Am Ende muss es jeder selber wissen, was er tut.
 
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DrMabuse1977

Namhafter Pirat
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@xNecromindx

Verdammt, das ist der mit Abstand beste Post zu diesen Themen, den ich seit Langem gelesen habe.

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Die geistern schon ewig rum und haben nochmal durch Share-Online richtig Fahrt aufgenommen und leider bringen da viele Up- und Downloader durcheinander. Es stimmt schon, dass es HDs gab in dem Zusammenhang, mir sind zwei Uploader(!) bekannt, die sich ihre Kohle aufs Konto überweisen liessen von SO. Aber Downloader? Geh bitte...du hast das ja eindeutig korrekt beschrieben, was es da für Hürden gibt, für solchen 10-50€-Mumpitz fehlt das Personal, die Zeit und ob das überhaupt Erfolg hat, wage ich noch zu bezweifeln.
 
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xNecromindx

Namhafter Pirat
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Ja, bei Uploadern besteht da kein Zweifel. Da sind Fälle bekannt - insbesondere im Zusammenhang mit Share-Online.
Ich bezog mich rein auf Downloader. Hier sind mir keine bestätigten Fälle bekannt (bekannt, was nicht heißt, dass es sie absolut nicht gibt).
Nur einer dabei war eine tatsächliche Hausdurchsuchung, wo sich aber rausstellte, dass die aus völlig anderen Gründen durchgeführt wurde.
Das ist so ähnlich gelagert wie dieser Fall kürzlich in den Medien, wo es hieß "Robert Habeck veranlsst Hausdurchsuchung bei Renter wegen Twitter Post". Correctiv ist dem mal nachgegangen und es zeigte sich, dass zwar eine Anzeige vorlag, die Durchsuchung aber brereits vorher, aus völlig anderen Gründen, bereits in die Wege geleitet wurde.
Hier wird sich oft einer Unschärfe bedient, um ein Narrativ zu verbreiten, weil das eben so einfach keiner nachprüfen kann bzw. Ursache/Wirkung nicht genau bestimmbar sind.
So heißt es dann in den Medien schnell mal, dass bei "Downloadern" durchsucht wurde (Schlagzeilen wie: "Schlag gegen Download-Szene!"), es dann aber tatsächlich um Uploader ging. Das wird letztlich auch nicht ganz zufällig gerne synonym benutzt.

Es gab z.B. mal den Fall, dass eine Siemens-Software bei einigen ein Schreiben in den Postkasten flattern ließ. Also bei Downloadern.
Die Nummer ging so: Man installierte die Software und diese übertrug die MAC des Systems an den Server von Siemens. Siemens wiederum konnte auf dieser Basis dann offenbar ermitteln, welche davon unberechtigte Kopien waren, ermittelte über ein Gericht die Adressen zu den IPs dieser Verbindungen und deren Anwälte schrieben dann lustige Briefe.
Sind sie aber mit Baden gegangen, weil das quasi Computer-Spionage ist. Man kann nicht einfach Daten aus Systemen ohne Wissen des Nutzers exfiltrieren und das dann einfach beliebig verwenden. Hat min. ein betroffener gegen geklagt und Recht bekommen.
Zumal selbst wenn die Schadensfrage im Raume stehen bliebe. Zu unterstellen ein Privatanwender nutzt eine Zentausende von Euro teure Siemenssoftware aus reinem Privatinteresse, führt nun zu einem Schaden bei Siemens, ist ja blanker Unsinn. Der Privatanwender kann sicher glaubhaft machen, dass er diese Summe ansonsten nicht für sein Privatvergnügen ausgegeben hätte. Also liegt zwar eine missbräuchliche Nutzung vor, aber eben kein Schaden, da in diesem Fall Siemens kein Umsatz entgangen ist. Er hätte in jedem Fall nie stattgefunden. Auch sowas kann ein Gericht berücksichtigen. Dann einigt man sich i.d.R. auf einen "du, du, du!" Fingerzeig-Vergleich, so dass man am Ende sagen kann, dem haben wir auf die Finger geklopft, dem andern aber nicht auf unanständige Weise die Jahresbilanz aufgebessert.
 
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