Bei Auszug streichen ?

Phobos

Pirat
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Hi
Ich ziehe im nächsten Monat aus meiner Wohnung aus. Meine Vermieterin meinte ich muss die Küchen noch weiß Streichen. Ich habe da damals eine hell graue Tapete angebracht hat auch selber keine Gebrauchtspuren.
Wie ich damals mal gelesen habe sind solche Klauseln schon länger ungültig. Beim Einzug waren die Wände komplett nackt ich musste also selber Tapezieren.
Somit verlasse ich die Wohnung in ein besseren Zustand als ich sie damals übernommen habe.

Weiss jemand vielleicht was genaueres und hätte vielleicht ein passenden Link zur Hand was jetzt rechtens ist ?
Habe selber beim Googeln keine richtige Antwort gefunden.

Vielen Dank schonmal
 

WolfKakashi

Namhafter Pirat
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Wenn die Wand damals "nackt" war dann hast du damals mit dem Vermieter etwas ausgemacht oder?
Ich meine dass du mit der Wand irgendwas machst (ob streichen oder tapete ist egal) war doch klar somit habt ihr sicher beim Einzug darüber gesprochen was sein wird wenn du ausziehst, nein?

Grundsätzlich kenne ich es so dass du nicht ausmalen musst wenn du die Wände Weiß hinterlässt. Tapete oder Farbe muss entfernt/Weiß übermalt werden.
War bei mir so vor 2 Jahren, kann aber auch blödsinn sein

Erster Link von Dr Google
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Phobos

Pirat
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Mir ist bekannt das es eine neutrale Farbe sein muss es wird kein weiß vorgeschrieben aber Grau ist auch neutral meiner Meinung nach.

Hatten damals beim Einzug glaub ich nichts ausgemacht. Soll zwar was im Mitvertrag stehen aber habe auf die schnelle nichts gefunden und Gesetze haben sich geändert da sind solche klauseln nicht mehr gültig.
 
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Jack

Namhafter Pirat
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Absprachen, die nicht schriftlich im Mietvertrag fixiert sind, kannst Du praktisch vergessen. Es gilt nur, was heute eindeutig nachweisbar ist.
Wenn Du Absprachen mit Deiner Vermieterin zum Auszug triffst, mach bei/nach dem Termin ein Gesprächs-, bzw. Gedächtnisprotokoll (mit Datum) und schicke Deiner Vermieterin davon eine Ausfertigung zu.
Mache zur Absicherung vom Zustand der Tapete an verschiedenen Stellen der Küche Fotos. Ideal ist von Plätzen, an denen die Tapete nicht durch einen Schrank geschützt war. Also zB nahe dem Herd oder am Fenster oder um den Lichtschalter.

Ob die genannte Klausel des Mietvertrags per se Ungültig ist, das hängt stark vom Inhalt ab. So blind würde ich mich nicht auf Ungültigkeit berufen.
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und
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Ist die Tapete in der Küche aber ohne sichtbare Abnutzung und ohne grobe Fehler an die Wand gekleistert, sehe ich auch keine Pflicht.
Auch ein helles Grau sehe ich nicht als Grund, das Weißen der Küche übernehmen zu müssen.
Du musst allerdings Schönheitsreparaturen nach Abstimmung ausführen, sonst können solche Arbeiten durch eine Fachfirma erledigt und mit Deiner Kaution bezahlt werden.
Steckdosen und Schalter müssen mWn von Farbe rückstandslos befreit werden.

Schreib mal bitte, wie das ausgegangen ist.
 
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