Kann man Unkündbar sein?

Yusuke

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Mhm wie ich erkläre ich das am besten

Meine Freundin wollte nun die generalistische Ausbildung als Pflegefachfrau machen, und ist im zweiten Ausbildungsjahr.

Davor hat sie die Ausbildung zur Pflegeassistentin gemacht und bestanden.

Jetzt hatte sie im Dezember letztes Jahres, eine Operation, und ist seitdem krank geschrieben. Nun hatte sie ein Gespräch
mit der Schule, wo sie die Ausbildung macht. Man hat ihr nahe gelegt, entweder zu kündigen oder Abzubrechen.

Das wird wird von unserer Seite abgelehnt, weil sie dadurch eine sperre vom Amt bekommen würde. Darauf wurde gesagt, sie sollte sich weiterhin
krankschreiben lassen, am besten bis zum September. Dann könnte sie im dritten Jahr weitermachen, aber man würde sie nicht
an der Abschlussprüfung teilhaben lassen, würde sie aber abbrechen dann sollte sie im September im zweiten Jahr anfangen.

Sie bat dann darum, dass die schule sie kündigen solle, damit man die Probleme der sperre umgehen würde.

Darauf wurde gesagt, dass es nicht geht und sie unkündbar wäre, weil sie noch krank geschrieben sei.

Für mich sieht das nach ne Ausrede aus, da sie noch bis zum 28.02.2023 krangeschrieben ist.

Man könnte sie doch zum 01.03.2023 kündigen, oder nicht. Das man unkündbar sein soll, dass wäre mir neu.
 

Buster_01

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Also mal grob, kündigen kann jeder Vertragspartner, aber dafür muß auch ein "wichtiger" Grund vorliegen,
m.W. gehören Krankheit oder Schwangerschaft nicht dazu.

Soll die Schule doch Kündigen, dann geht das über einen Anwalt vors Arbeitsgericht
und das entscheidet ob die Kündigung wirksam ist oder zurückgenommen werden muß.

Also erst mal nix zusagen oder Unterschreiben.
Krank ist krank, wenn man wieder gesund ist kann man weiter schauen.
 
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Buster_01

Namhafter Pirat
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Wollen können die viel (weil das verlagert das Problem auf die Gegenseite),
einfach warten bis die kündigen
(dann geht die Sache zum Fachanwalt,
hoffe ihr hab schon ne Rechtsschutz abgeschloßen;
weil so lange ein Problem noch nicht besteht, kommt man einfach rein;
besteht das Problem (Kündigung) schon, klammern das viele in den AGB aus.)

Gibt natürlich auch den Weg der Prozesskostenbeihilfe, aber das ist viel Schreiberei;
ein guter Anwalt, lässt sich ne Vollmacht unterschreiben und regelt das dann;
Ansprech- / Schreib-Partner ist dann der Anwalt; ihr leitet Nachrichten nur weiter und antwortet nicht drauf.
 
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Yusuke

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Entweder versteh ich dich falsch oder du mich *g*

Sie selber soll den Vertrag kündigen (was ja eine sperre bedeutet beim Amt bedeutet) das wollen wir nicht.

Die Schule will sie nicht kündigen, die möchten lieber das sie sich weiterhin krankschreiben lässt am liebsten bis zum September, damit sie
im dritten Jahr anfängt, wird aber nicht zur Abschlussprüfung zugelassen (voll der schwachsinn von der Schule)

Oder die Schule möchte einen Aufhebungsvertrag machen, damit sie im September im zweiten Jahr von vorne beginnt (das wollen wir ebenso wenig, weil dort ebenso eine sperre droht)

Die sinnigste Lösung ist die Kündigung durch die Schule, was die aber nicht wollen. Mit der Begründung man kann Sie nicht kündigen weil sie krankgeschrieben ist, dass wäre sie bis zum 28.02.2023
Wieso kündigen sie dann nicht zum 01.03.2023.
 
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XO.

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Das kann durchaus dazuführen.
Hier sollte man beim zuständigen Ministerium nachfragen, wie viel Fehlzeiten möglich sind bzw. wie hoch die Mindestanzahl an Schulstunden betragen muss, damit eine Zulassung der Prüfung nichts im Wege steht.

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Die können nicht, da die Hürden für eine ordentliche oder ausserordentliche Kündigung zu hoch sind!

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Informiert euch gründlich.

Und nicht kündigen!
 
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XO.

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Vielleicht kommt auch beides in Betracht. Eine Verlängerung würde (zusätzlich) auch Sinn machen, um Stoff nachzuholen, der unter Umständen an einem vorbeigegangen ist.
Jedenfalls solltet hier euch beim zuständigen Ministerium (Bund- ,Land-), gegebenenfalls zuständige Kammer infomieren, wie es am besten weiter geht.
Aber auf gar keinen Fall kündigen.


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