Wöchentliche Arbeitszeit

buddh4

Neuer Pirat
Registriert
1 Juni 2021
Beiträge
39
Erhaltene Likes
2
Hi,

in meinem Arbeitsvertrag steht:
Die Arbeitszeit beträgt wöchentlich 32 Stunden.

Mein Arbeitgeber legt diese Wochenarbeitszeit zu seinem Vorteil auf den Monat aus. Das heißt ich arbeite täglich 8h und habe einen Tag die Woche frei. Haben jetzt z.B. mehrere Kollegen gleichzeitig Urlaub muss ich eine Woche 5 Tage arbeiten und habe dann eine andere zwei Tage frei. Ist das rechtens? Das erschwert mir die Kinderbetreuung, da wir in der Kita ein Wochenkontingent haben, dass man eben nicht auf den Monat umlagern kann.​
 

Finus04

fieser alter Sack
Registriert
19 Mai 2021
Beiträge
804
Erhaltene Likes
1.249
Ja darf er.
So wie Du es schilderst ist das ja auch nicht unbedingt die Regel und er gleicht die Zeit ja dementsprechend aus.
 
Kommentieren

GuyFawkes667

Namhafter Pirat
Registriert
21 September 2021
Beiträge
1.325
Erhaltene Likes
2.942
Hängt von weiteren Klauseln ab.
Regulär sollten die wöchentlichen Zeiten eingehalten werden und in der Ausnahme angepasst werden.
Hängt jedoch auch stark von der Art der Tätigkeit ab. Im Bereich Security ist man voll der Arsch; da kann Cheffe Dich einteilen wie es der aktuellen Auftragslage entspricht.
Im Einzelhandel wäre eine "eine Woche 40 Stunden, die nächste mal 24 und darauf...lass Dich überraschen" ein absolutes No-Go.
 
Kommentieren

RobMitchum

Namhafter Pirat
Registriert
3 September 2021
Beiträge
1.666
Erhaltene Likes
1.506
Ich arbeite auch seit Jahren Teilzeit ("mag meinen Standortleiter nicht"), wir mussten bei der Teilzeitvereinbarung angeben wie das Muster aussieht. Also in deinem Fall 4x8, 5x6 komma ebbes... Ich hab halt einen Tag frei.

Bitte, Anmelden oder Registrieren um die Links zu sehen!
sagt
§8 sagt
(3) Der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen. Er hat mit dem Arbeitnehmer Einvernehmen über die von ihm festzulegende Verteilung der Arbeitszeit zu erzielen.
(4) Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht.

Achte mal auf "wesentlich" unter Absatz 4. Wird sehr eng ausgelegt. Zu Ungunsten des Arbeitgebers. Betriebliche Gründe sind solche, die einen betrieb quasi lahmlegen. Nicht weniger.
 
Kommentieren

buddh4

Neuer Pirat
Themenstarter
Registriert
1 Juni 2021
Beiträge
39
Erhaltene Likes
2
Naja die Arbeitszeit wurde nie verringert. Hab 2016 mit 32 Wochenstunden angefangen
 
Kommentieren

giggl

Neuer Pirat
Registriert
24 September 2022
Beiträge
1
Erhaltene Likes
1
heast, es geht um die Verringerung der Arbeitszeit in der Woche; die wird nun mal von 32h auf 24h verringert und zur Kompensation entsprechend in der folgenden Woche von 32h auf 40h erhöht.. und Punkt (4) beschreibt, das der Arbeitgeber dieses shiften gut argumentieren sollte. Gruß
 
Kommentieren

RobMitchum

Namhafter Pirat
Registriert
3 September 2021
Beiträge
1.666
Erhaltene Likes
1.506
Was er übrigens regelmäßig nicht kann, sobald der satt zweistellige Mitarbeiter hat. Versuch mal bei z.B. VW zu begründen, wieso das gesamte Konzernwohl an einem Mitarbeiter und dessen Arbeitszeiten hängt.

Als kleine Butze mit einem einzigen Kranfahrer oder einem einzigen Bilanzbuchhalter zum Geschäftsjahresende hin sieht das halt anders aus. Lies bitte auch noch dass in (3) und (4) steht, dass "Der Arbeitgeber hat .." . Von dir nicht akzeptable Vorschläge sind keine Einigung, das ist kein "Friss oder Stirb".

Eigentlich steht da, dass du in größeren betrieben DEINE Zeiten diktierst und der AG das abzunicken hat.
 
Kommentieren

McCracken

Namhafter Pirat
Registriert
9 Mai 2021
Beiträge
158
Erhaltene Likes
169
Hmm,
egal, was geschrieben steht, man sollte immer das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen, ihm die
eigene Sachlage schildern und dabei idealerweise eine Lösung parat haben.
Das sind keine Unmenschen (normalerweise) und Lösungen gibt es zumeist.
Bei uns früher im Baumarkt war es der Urlaub in den Sommerferien (Schulkinder), der sperrig
zu planen war. Die Arbeitszeiten haben wir in der Abteilung abgesprochen und dann schon
Lösungen gehabt für Menschen. die regelmäßige Termine hatten.

Theoretisch kann eine Gewerkschaft oder ein Anwalt Druck machen, wenn sich ein AG
uneinsichtig verhält, wenn denn dann die böse Ausnahme eintritt. Bei größeren Konzernen gibt
es auch Ansprechpartner, die für die Arbeitnehmer da sind und die dann schon mal einem örtlichen
Chef die Ansichten des Unternehmens klar machen können.
 
Kommentieren

Jack

Namhafter Pirat
Registriert
8 Mai 2021
Beiträge
367
Erhaltene Likes
3.080
Miteinander reden ist immer ein guter Lösungsansatz. Vielleicht kann man auch den Betriebsrat oder einen Vertrauensmann hinzuziehen.
 
Kommentieren
Oben