ruhestöhrung (übergeordnete wohnung)

koile78

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Kann nicht schaden. Aber wenn du nichts handfestes an Beweisen hast, werden die auch nicht viel machen können.

Gruß
 
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Minni1337Me

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Lärmprotokoll anfertigen, dem Mieterschutzbund beitreten oder eine Rechtsschutzversicherung haben die sowas abdeckt.

1. Mit den Nachbarn reden
2. Mit dem Vermieter reden
3. Mit dem Anwalt reden

Hatte ich auch schon durch. Vor allem ists nervig wenn man am nächsten Morgen um 6 aufstehen muss. Nachdem mein Anwalt dem Vermieter ne Mietreduktion angekündigt hat war auf einmal ruhe.
 
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tala

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Und wie sieht es mit Eigentumswohnungen aus? Wie kann man dort sowas durchsetzen?
 
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Rantanplan

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Wäre ich auch dran interessiert. Habe allerdings als Eigentümer wahrscheinlich ein
nur umgekehrt / ähnliches Problem :unsure:
Kann ja auch schlecht irgendjemand was kürzen .... außer *zensiert* :mad:

Neue Untermieter .... Pärchen mit 2-jähriger Tochter. Tochter und überforderte Mutter
grillen bzw schreien um die Wette, und halten das ganze Haus auf Trap. Und das, bis
der Papa dann nach der Spätschicht gegen 23:00 für Ruhe sorgt.
Wahrscheinlich mit "Geschichte Vorlesen, dann Heija in's Bettchen" :rolleyes:
 
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Minni1337Me

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Dann wird's schwierig, aber nicht unmöglich.

Erstmal geh ich davon aus, dass ihr eine Hausordnung habt in welcher Ruhezeiten vereinbart sind. Also z.b. "Ruhezeiten sind von 12 bis 15 Uhr und von 22 bis 7 Uhr. In dieser Zeit darf der Geräuschpegel Zimmerlautstärke nicht überschreiten."

Dann wäre das erstmal ein Verstoß gegen die Hausordnung. Ist die andere Wohnung vermietet? Dann wäre der Vermieter als Störer anzusehen.

Ich weiß, dass wenn du deine Wohnung vermieten würdest du dann den anderen Vermieter auf Schadensersatz verklagen könntest. Falls die die Wohnung selber gekauft haben bin ich mir nicht sicher. Da müsstest du mit einem Anwalt reden.

Zudem scheint das Problem ja zu sein, dass die Frau überfordert ist. Eventuell das Jugendamt einschalten?

Allerdings muss man sagen, dass deutsche Gerichte bei Kinderlärm (zu) großzügig sind.

Auf jeden Fall würde ich mit einem Rechtsanwalt darüber reden. Der eröffnet dir dann den weiteren Weg.
 
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GuyFawkes667

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Na ja, der Lärm läßt sich durch eine vernünftige Erziehung durchaus reduzieren. Antiautoritäre Erziehungsformen, in denen dem Kind wirklich alles erlaubt wird sind kontraproduktiv.
Leider werden viel zu viele Kinder von überforderten Kind...sorry, ich meine Eltern, schnell mal zum Arzt geschleift, der dann gleich mit der Ritalinklatsche daher kommt.
ICH habe nicht vergessen, wie es war ein Kind zu sein. Ich wusste aber auch, was mich erwartet, wenn ich den Bogen überspanne.
Man muss laute Kinder tolerieren, aber man muß eine Dauerbeschallung nicht akzeptieren.
Ist nicht böse gemeint, aber es gibt durchaus ein "zu großzügig" bei Kinderlärm. Bei Säuglingen/Kleinkindern natürlich nicht, aber so ab dem 6.ten Lebensjahr sollte die Erziehung greifen.
 
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Jack

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Yusuke schrieb das schon ziemlich gut.

Mache mal 2 Wochen lang ein Lärmprotokoll. Sei da penibel, schreibe wirklich alles auf, was Dich von oben stört.

Wie schon geraten, musst Du das direkte Gespräch suchen. Mache davon direkt danach ein Gesprächsprotokoll und beschreibe die Reaktion Deines Nachbarn. Das ist wichtig für alle weiteren Schritte, denn alle die dann ins Spiel kommen, werden fragen, ob ihr schon miteinander gesprochen habt. Idealerweise nimmst Du einen neutralen Zeugen/ Mediator mit oder gleich jemanden von der Hausverwaltung. Das hilft Dir auch über die Scheu hinwegzugehen. Am Gespräch führt kein Weg vorbei.

Führe das Lärmprotokoll wie oben weiter und vergleiche, ob sich danach etwas verändert hat. Das ist auch wichtig.

Ganz wichtig sind Zeugen für die Lärmereignisse. Die schreibst Du dann mit den Aussagen des Zeugen dazu ins Lärmprotokoll. Gib dem Zeugen eine Kopie von dem Protokoll.

Zeuge kann auch jemand sein, der mit Dir im Video-Chat ist oder Du lädst einen Bekannten ein. Das wäre besser.

Du musst beweisen können, dass die Geräusche über normale Wohngeräusche deutlich und belästigend hinaus gehen.

Nach 22 Uhr die Polizei rufen. Jedes mal. Das ist wichtig, damit wird die Sache aktenkundig und mit dem Namen der Polizisten hast Du superneutrale Zeugen. Lass Dir von einem Beamten unbedingt eine Karte geben. Die Hausverwaltung informieren, dass es eine nächtliche Ruhestörung gab und dass Du die Polizei rufen musstest. Die Beamten werden Dich fragen, ob ihr schon geredet habt, dann auf das Gespräch, das Protokoll und die mangelnde Änderungsbereitschaft verweisen.

Ansprechpartner für Ruhestörungen ist das Ordnungsamt entweder im Rathaus oder Landratsamt. Hier werden dann die Strafen verhängt, Ruhestörung ist eine Ordnungswidrigkeit. Die können Dir sicher fundiert weiterhelfen. Das wäre in jedem Fall gratis.

Schicke eine Beschwerde mit dem Gesprächsprotokoll an die Hausverwaltung und kündige Mietminderung an, falls sich die Belästigung nicht abstellt. Nenne keine Summe, sondern nehme Worte wie angemessen oder entsprechend.

Wenn Du Sorgen vor Anwaltskosten hast, am Amtsgericht gibt es „Rechtspfleger“, die helfen Dir gratis mit einer Beratung.
 
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Rantanplan

Blöder Hund
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Will noch kurz was richtigstellen, da es etwas an dem TO sein Problem
vorbeigeht:
Kinderlärm ist zeitweise (in Grenzen) OK,

Schlimm ist nur, wenn ich nicht weiß warum das Kind so rumkreischt.
Oder warum die Mutter das Kind so anschreit. Ich versteh die Sprache
nicht immer, da zwischen Deutsch und Muttersprache gewechselt wird :rolleyes:
Tut mir aber innerlich weh.
Ich selber hatte genug Grund zu kreischen, da meine Eltern mit allem
zugelangt haben, was sie in die Hände bekamen. Heute würde das
als Kindesmisshandlung gewertet.
 
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tala

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Bei mir ist es inzwischen so nervig das ich kurz davor bin den Nachbar zu schlagen. Ich weiss nicht was ich noch tun soll.
Ich hatte mich schon mehr als oft genug privat beschwert und nicht mal eine Entschuldigung erhalten.

Ich hatte einmal der Verwaltung geschrieben, den Brief den sie bekommen hatten brach keine Änderung. Ich sehe inzwischen gar keine Lösung mehr als meine Eigentumswohnung zu verkaufen und irgendwo anders hinzuziehen. So traurig es auch ist.

Aber ich will irgendwie nicht das dieser Penner auch gegen mich so gewinnt indem ich wegziehe. Am besten möchte ich denen irgendwas beweisen.

Was würdet ihr an meiner stelle tun?
 
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Rantanplan

Blöder Hund
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Ich fühle mit Dir, mir geht's genauso .... ähnlich.
Hab ein handgeschriebenen "Brief" eingeworfen, mit der Bitte
"etwas leiser zu brüllen, wenn andere Leute versuchen zu schlafen".
Wollte es als "Wink mit dem Zaunpfahl" verstanden wissen. Manche
merken ja gar nicht, wie laut sie sind.
Hatte das Gefühl, daß man (Frau) sich bemüht. Aber irgendwie
rastet die Frau immer wieder aus. Heute Nacht um 00:37, da tat mir
mal wieder die "Kleine" leid. Die hat gekreischt wie am Spieß.
Aber ich habe auch kein Plan, wie ich weiter verfahren soll. Bei mir
kommt halt auch noch das Problem der ausländischen Mentalität
dazu. Weiß ich, wie die reagieren, wenn ich über die Vermieterin
einschreite?
 
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Check_one

Namhafter Pirat
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Moin :)

Mal am Rande - wie schaut es den mit Deiner Technik aus? Mikro? Gibt doch garantiert irgendnen DB - Messer... Notfalls den VLC. Als EDFauler so einfach wie möglich... - inklusive Protokoll (Zeitstempel).

Ich weigere mich, einen Beitrag zu "bedanken" - der an sich mit "Kindesmisshandlung" zu tun hat. Aber den Mut, dass "hier" zu äußern, den find ich gut. Und nichts ggn die Party, aber gab es bei Dir nicht irgendwelche blödsinnigen Coronaregeln? Hätte man da nicht...? Ansonsten *fass Dir ein Herz* und versuch mit denen zu reden. Notfalls such Dir nen "breitgebauten" Typen aus deinem Freundeskreis :cool: - einfach nur als moralische Verstärkung "um die Ecke" // Wir haben -vor Ewigkeiten- Party gemacht, der Untermieter kam am nächsten Tag hoch: Ich war auch mal jung... Bitte etwas leiser! Und überreichte uns nen Kaktus... Coole Nummer

Grüße
 
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Rantanplan

Blöder Hund
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Ich vermute halt auch, daß die Kleine nicht ganz unschuldig ist
an den "Ausrastern" der Mutter. Hört man teilweise an der Art bzw
Tonfall der Kreischerei von dem Kind, teilweise recht zornig und
trotzig. Deswegen bin ich mir auch unsicher, was zu tun wäre.
Ich selber bin Ü55, habe keine KInder. Wenn ich aber daran denke,
wie es bei meiner Schwester teilweise zugegangen ist .... war ich
froh, wenn ich wieder wegkonnte. Aufgrund unserer Erfahrungen
im Kindesalter hat sie sich entschlössen, 3 KInder antiautoritär? zu
erziehen. Wurde zwar auch mal laut, aber in Grenzen.
Bei der Dame unter mir überschlägt sich teilweise die Stimme :rolleyes:
 
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TotalMayhem

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Hat doch nix mit "antiautoritaer" zu tun, Ein Kleinkind zu nachtschlafender Zeit mit Wutausbruechen zu terrorisieren, ist Misshandlung. Ich haette keine Probleme, in so einem Fall die zustaendigen Behoerde einzuschalten.
 
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Rantanplan

Blöder Hund
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Update:
Nachdem wieder Nachwuchs dazugekommen ist, scheint sich die
Kleine in ihr Schicksal zu begeben, nicht mehr die alleinherrschende
Prinzessin zu sein. Ist viel ruhiger geworden, und der neu dazugekommene
Prinz ist auch einer von der leiseren Sorte.
Und sie lebten ruhig bis an ...... ;)

Wie sieht's mitlerweile bei den Leidensgenossen aus, auch Besserung in
Sichtweite ..... ich wünsch es euch !! ✌️
 
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Jack

Namhafter Pirat
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Immer wieder anzeigen bei der Polizei abgeben. Schriftlich, detailliert beschreiben was passiert ist. Den Lärm, vor allem auch die Sorge um das Kindeswohl. Falls möglich, benenne Zeugen. Da kann es ausreichen, wenn du jemand anrufst und der übers Telefon den Lärm bestätigen kann. Die Polizei rufen, die sind die besten Zeugen. Müssen die zu der betreffenden Wohnung gehen, ist das schon eine amtliche Sache.

Du wirst nach der schriftlichen Anzeige (je nachdem, wie ausgelastet das Amt ist) vom Ordnungsamt (Landratsamt oder Rathaus, je nach Zuständigkeit) schriftliche Nachricht erhalten, wie vorgegangen wurde.

Überhäufe die Polizei weiterhin mit schriftlichen Anzeigen oder noch besser, mit nächtlichen Anrufen gefolgt von der schriftlichen Anzeige. Nur die Polizei rufen ist nämlich keine Anzeige.

Deine Nachtruhe ist ein Recht, auf das Du Dich ausdrücklich und bei jedem Schreiben berufst. Zudem hast Du Sorge um das Kind. Die zunehmende Sorge bringst Du jedesmal zum Ausdruck. Das wird vermutlich auch das Jugendamt aufs Spielfeld rufen.

Mit jeder Anzeige schraubst Du die Spirale etwas höher. Immer auch einen Satz wie „Zu den Informationen dieses Schreibens beziehe ich mich auch auf meine Angaben der früheren Schreiben mit den Daten von: XX.XX.XXXX, XX.XX.XXXX und so weiter. Das macht anschaulich, wie lange das Problem besteht und wie lange es ungelöst ist.

Lass Dich keinesfalls zu Beleidigenden Äußerungen oder gar Handgreiflichkeiten oder sowas hinreißen. Das dreht den Spieß sehr schnell um. Dumm wäre zB auch eine Sachbeschädigung oder gar eine Drohung die beweisbar wäre.
 
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GuyFawkes667

Namhafter Pirat
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Wollte keinen eigenen Thread deswegen eröffnen und denke hier passt es trotzdem noch mit rein.
Ich lebe in einer 4 Wohneinheiten umfassende Mietgemeinschaft.
Ich + meine Grandma(um die kümmere ich mich halt nach dem Tod meines Granddads), direkt neben uns ein Mann alleine, unter uns rechts seit vor unserem Einzug hier ein 2-Personen-Haushalt. Und seit knapp 5 Jahren einen Schmarotzer aus dem Ostblock.
Der Schmarotzer hat nun seit 3 Monaten Flüchtlinge (weiblich) aus der Ukraine hier wohnen. Plus seine regüläre On/Off-Bitch. DAS finde ich sogar löblich. Obwohl ich da sogar schmuddelige Sachen vermute.

Nun ist es so, das keine der Flüchtlinge im Mietverhältniss eingetragen wurden, sondern der die einfach mal so hier einquartiert hat.
Damit ändert sich jedoch der auf alle Wohneinheiten geteilte Wasserverbrauch.
Da lebt jetzt eine Wohneinheit, die summa sumarum als einzelne Wohnung soviel Verbrauch an den Tag legt wie die gesammte restliche Mietgemeinschaft getrennt.
Sollte ich die Mietgenossenschaft darüber informieren?
Oder würde sich das in den Mühlen doch nur verlaufen?
 
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Rantanplan

Blöder Hund
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Was sagen die anderen 2 Parteien dazu?
3 Monate ist nix mehr Gast, gehört meiner Meinung nach gemeldet.

Würde mich einerseits an den Vermiter wenden, und mal generell
Info's vom Meldeamt einholen.
Würde mich auch interessieren, gerade hatte wir den Zensus, beidem
die Anwohnerzahl der Wohnungen abgefragt wurde :unsure:
 
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