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Oldie
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Bundestrojaner: BKA soll in Wohnungen einbrechen und so IT ausspähen dürfen
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will dem Bundeskriminalamt (BKA) zur Terrorismusbekämpfung die Befugnis geben, künftig heimlich Wohnungen zu betreten und zu durchsuchen.
Damit soll es den Ermittlern leichter fallen, den Bundestrojaner für heimliche Online-Durchsuchungen und zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) auf IT-Systemen wie Smartphones oder Computern zu installieren.
Das geht laut dem Redaktionsnetzwerk Deutschland und der taz aus dem Entwurf zur Novelle des BKA-Gesetzes hervor, der bisher vor allem wegen der geplanten Erlaubnis zur biometrischen Gesichtserkennung im Zentrum der Kritik steht.
Mit der Quellen-TKÜ kann die Polizei die laufende Kommunikation via Messenger wie WhatsApp, Signal oder Threema direkt auf einem Zielsystem abhören, bevor diese ver- oder nachdem sie entschlüsselt wird.
Bei einer weitergehenden Online-Durchsuchung dürfen die Beamten auch auf gespeicherte Dateien zugreifen.
Für die beiden Instrumente müssen in der Regel Staatstrojaner eingesetzt und Sicherheitslücken ausgenützt werden.
Oft gibt es aber Probleme bei einer Ferninstallation solcher Überwachungssoftware, wenn Zielsysteme wirksam gegen Angriffe von außen geschützt sind.
Im Entwurf des Bundesinnenministeriums heißt es daher, das BKA müsse "physisch auf die IT-Geräte einwirken" können.
Das sei die "technisch sicherste und schnellste Möglichkeit zur Implementierung" des Bundestrojaners ohne "Mitwirkung der Zielperson".
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