Grundsicherung!

collo

Oldie aus dem Ruhrpott
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Grundsicherung verwehrt: Prüfung des Bescheids kann lohnen - Widerspruch möglich

Zu wenig Vermögen, zu wenig Einkommen: Wer seinen Lebensunterhalt in Deutschland nicht aus eigener Kraft bestreiten kann, hat unter Umständen Anspruch auf eine Form der Grundsicherung.
Das kann etwa die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder aber das Bürgergeld sein.
Betroffene müssen diese Leistungen im Sozialamt beziehungsweise Jobcenter beantragen.
Doch nicht immer bekommen Anspruchsberechtigte das, was ihnen zusteht.
Bei Ablehnung oder zu geringer Leistungszusage kann es sich lohnen, gegen den Bescheid vorzugehen.

Das geht mithilfe eines Widerspruchs, heißt es in einer Info-Broschüre des Bundesarbeitsministeriums.
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Wo und bis wann dieser Widerspruch einzureichen ist, können Antragstellerinnen und Antragsteller ihrem jeweiligen Bescheid entnehmen.
In der Regel muss dieser innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich erfolgen.
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Wer dabei Hilfe benötigt, kann sich zum Beispiel an eine Beratungsstelle der Sozialverbände VdK oder SoVD oder einen Fachanwalt für Sozialrecht wenden.

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