Beerdigung und andere Kosten

tastebin

InventarNr. #290621 - aus Dortmund
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Hey Leute. Heute habe ich mal was, das wirklich deep geht und ich möchte euch bitten nicht mit irgendwelchen dummen Kommentaren anzukommen.

Ende April ist mein verhasster Erzeuger in einem Altenheim in Sachsen verstorben. Ich habe über 30 Jahre nix von ihm gehört oder gesehen und das ist auch gut so. Als ich noch richtig jung war hat er meine Mutter fast totgeschlagen unsere Wohnung während wir am schlafen waren angezündet. ich habe noch immer (bin jetzt 43) immer noch Bilder im Kopf, die möchte wirklich keiner haben. Das letzte mal habe ich nochmal mit 11 oder 12 vor Gericht erscheinen müssen, weil er immer noch der Ansicht war ich bin nicht sein Sohn. Als er damit scheiterte drohte er meine Mutter wieder abzuknallen. Seit dem ist er mir zum Glück nie wieder begegnet.

Jetzt kam halt ein Brief aus nem Dörfchen in Sachsen und teilte mir mit das er gestorben ist und ich die anfallenden Beerdigungskosten tragen soll. Dagegen habe ich mit der oben beschriebenen Historie argumentiert das ich gar nix zahlen oder erben werde!! Der Herr blieb ganz gelassen und meinte nur "wir bekommen das Geld so oder so von ihnen. Ob mit Inkasso oder ohne."
Ein paar Tage später kam ein Brief vom Altenheim. Ich wurde im Brief informiert das ich eine Rechnung für die Entrümpelung und Renovierung des Zimmers/Apartment (keine Ahnung) auch noch bekommen werde.

Ich weiss gar nicht mehr weiter... ich bin seit Mai arbeitslos und das gerade das Geld so knapp wie ewig ist muss ich ja nicht erst erwähnen.

KANN ICH MICH IRGENDWIE DAVOR WEHREN??

btw. meiner mum habe ich gar nix davon gesagt, es reicht wenn sie weiss das er ihr nicht mehr über den weg laufen kann.

Für was konstruktives wäre ich echt dankbar.
 

tastebin

InventarNr. #290621 - aus Dortmund
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boah krass. der ntv link spiegelt ja fast meine situation wieder. beim ersten link hört es sich so an als ob ich nicht drumrum komme für diesen XXXXX auch noch zu blechen.
"Schlagen alle Erbberechtigten das Erbe aus oder sind aus anderen Gründen keine Erben vorhanden, geht die Erbschaft und somit die Beerdigungskosten in letzter Konsequenz auf den Staat über (Fiskalerbschaft). Er kann als einziger in der gesetzlichen Erbfolge nicht die Ausschlagung erklären."
 
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GuyFawkes667

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Du bist nicht verpflichtet, das Erbe anzutreten.
Als allererstes solltest Du morgen einen Antrag bei deinem örtlichen Gericht zwecks Rechtsberatung stellen. Mit dem Rechtsberatungsschein sofort zum Anwalt Deines Vertrauens und dem die Situation schildern.
Der wiederum reicht dann als Dein rechtlicher Jurist einen Antrag zur Aussetzung der Erbschaft beim zuständigen Nachlassgereicht ein. Könntest Du auch selber tun, aber offen gesagt...Finger weg von Eigeninitiative in juristischen Belangen.
Das alles muss der Anwalt dann an das zuständige Pflegeheim herantragen.
Sätze wie "wir bekommen das Geld so oder so von ihnen. Ob mit Inkasso oder ohne." sind unter aller Sau und stellen wohl eher eine Drohkulisse dar.
 
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Buster_01

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Wichtig ist, nicht selber Kontakt aufnehmen,
besorg dir einen "Rechtsberatungsschein" und übergebe dein Mandat an einen Fachanwalt
(andersrum kannst du auch gleich zu einen Fachanwalt gehen;
bei guten Anwälten ist das Erstgespräch kostenlos,
die übernehmen dann dein Mandat und stellen auch den Antrag auf "Rechtsberatungsschein"
(so spart man sich einen Weg ;-) ).
 
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collo

Oldie
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man kann sich auch bei Gericht informieren, die helfen einem bestimmt weiter.
 
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GuyFawkes667

Namhafter Pirat
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Was glaubst Du, wo Du einen Beratungsgutschein beantragen musst?
Oder meinst Du direkt beim für @tastebin zuständigen Nachlassgericht? Du glaubst nicht ernsthaft, das die daran interessiert sind, das der Kreis/Kommune die Kosten übernimmt.
Beim Gericht vor Ort gibt es nur eines...Beratungskostenbeihilfe beantragen.
Quelle: Mein bester Freund ist Anwalt und ich habe mir genügend Scheiße aus seinem langweiligen Alltag mit asozialen Klienten anhören müssen. Und kein örtliches Gericht hat Interesse daran, Kosten, welche von der Staatskasse beglichen werden müssen, einfach so freizugeben.
Als Kläger hast Du Rechte, welche Du nunmal einklagen musst. Mit einem simplen "Bitte,Bitte" kommst Du da nicht einen Schritt weit gegen an.
 
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