Balkonkraftwerke für Mieter

collo

Oldie aus dem Ruhrpott
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Neue Gesetze erleichtern Balkonkraftwerke für Mieter

Für Mieter und Wohnungseigentümer soll es einfacher werden, ein Balkonkraftwerk anzubringen.
Der Bundesrat billigte entsprechende Gesetzesänderungen, die der Bundestag bereits beschlossen hatte.
Die Zahl kleiner Balkonkraftwerke zur Erzeugung von Solarenergie hat zuletzt stark zugenommen.

Konkret geht es um Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht.
Die sogenannten Steckersolargeräte werden in den Katalog jener baulichen Veränderungen aufgenommen, auf deren Genehmigung die Mieter einen rechtlichen Anspruch haben.
Anders als bisher können damit Eigentümer und Vermieter ihre Zustimmung nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern.
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