Stationäre Radarfalle

TotalMayhem

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Dort waren die "Messdiener" vor Ort... das is dann ne andere Geschichte.

Interessanterweise wird sowas auf den britischen Inseln wohl nicht verfolgt. Kuerzlich ein Fall, wo ein Autofahrer die Radarfalle beizeit entdeckte, die Geschwindkeit reduzierte, und denen freundlich beide Stinkefinger entgegenreckte... weil's so schoen aussah, haben sie ihn geknippst und anschliessend vor den Kadi gezerrt, weil beide Haende vom Lenkrad genommen, End vom Lied? 100 Pfunde und 3 Punkte wg Verkehrsgefaehrdung. :D
 
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Yusuke

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Beamtenbeleidigung gibt es nicht​

Übrigens: Den Tatbestand der Beamtenbeleidigung gibt es in Deutschland nicht, denn das Strafgesetzbuch unterscheidet nicht zwischen einem Polizisten und einem Zivilisten. Im Bußgeldkatalog sind solche Beleidigung auch nicht aufgeführt. Der § 185 des Strafgesetzbuches regelt dies. Hier sieht das StGB die Beleidigung, wenn die Ehre einer anderen Person angegriffen oder missachtet wird. Das können Schimpfwörter oder abwertende Gesten sein. Entsprechend kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bei einer verbalen Beleidigung eines Polizeibeamten drohen.

Wenn du Glück hast, weil es ein Starrer Blitzer war. Wäre einer vor Ort gewesen, könnte er sich in seine Ehre angegriffen gefühlt haben.
 
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TotalMayhem

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Das ist wohl richtig, allerdings werden in diesen Faellen ueblicherweise haertere Strafen verhaengt, als wenn du deinen Nachbarn ueber den Gartenzaun ein A*schloch schimpfst und die Geschichte vor Gericht landet. So gesehen spielt "Beamtenbeleidigung" schon in einer eigenen Liga. ;)

De jure, de facto... und so weiter.und so fort. ;)
 
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GuyFawkes667

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Also... einer meiner besten Freunde hat vor etlichen Jahren nach seinem Jurastudium für den Staat die Bußgeldberechnung eines medial sehr angeprangerten Autobahnabschnitts in Westdeutschland durchgeführt.
Natürlich nicht als einziger Angestellter dort. Gin um einen Abschnit mit 5 Blitzern auf kürzester Distanz in einer Stadt, welche eigentlich nicht existiert. :cool:

Würdest Du noch auf der Aufnahme direkt in die Kamera sehen... siehe mein "Worst Case".
Hälst Du den aber mit Blick auf die Straße in Richtung Starenkasten, dürfte Dir nichts weiter passieren.
Jene, die diese Aufnahmen bearbeiten, ärgern sich andernorts selber den Arsch ab, wenn die selber mal geblitzt werden.
 
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my-nospam

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Seht ihr, desshalb fahre ich zu 90% mit Tempomat den ich immer 2 km/ h mehr als vorgegeben einstelle und bin noch nie geblitzt worden ausserdem ist dadurch eine zusaetzliche Sicherheit wenn man nicht 100% aufmeksam ist und der Vordermann ploetzlch bremst, bremst die Karre automatisch und wenn es zu heftig ist gibts noch zusaetzlich Kollisionsalarm.
 
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Rantanplan

Blöder Hund
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Dumm gelaufen .... wie bei mir vor 3 Jahren.
2 x das gleiche Auto mit 45er Aufkleber vor mir im kurvenreichen Wald
Am 3. Tag seh ich das Gefährt wieder ca 700m vor mir, außerhalb der Ortschaft
Richtung kurvenreichen Wald.
Ich mir gedacht .... NEIN, heute nicht .... und drauf auf's Gas.
Dann hat's geblitzt .... 200m VOR Ortsausgang ..... 90km/h ..... 1 Monat "Dumm gelaufen"
 
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xNecromindx

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*hust* Das ist nur, ähm, sagen wir "halb richtig".
Tatsächlich gibt es den Tatbestand "Beamtenbeleidigung" de jure nicht. Aber: Im Unterschied zu Privatpersonen, die eine Beleidigung von sich aus explizit zur Anzeige bringen müssen, besteht der Unterschied bei Beamten darin, dass hier auch (gemäß §194 Absatz 3 StGB) der Dienstherr die Verfolgung antriggern kann. Da hat die betroffene Person dann - mehr oder weniger - gar nichts mit zu tun. Zumal hier immer ganz schnell das "öffentliche Interesse" aus Sicht der Staatsanwaltschaft im Raum steht.
Insofern besteht da dann schon ein Unterschied, weil der betroffene Beamte ja der Meinung sein kann "H***sohn" sei für ihn normaler Sprachgebrauch, doch sein Vorgesetzter sieht das anders...

Ansonsten zur ursächlichen Frage: Warte doch erst einmal ab was kommt. Lohnt ja jetzt nicht zu philosophieren. Und wenn was kommt einfach zunächst Einspruch einlegen mit der schlichten Begründung: Bedauerliches Missverständnis ihrerseits. Sie und/oder ihre Behörde/Dienststelle war zu keinem Zeitpunkt Adressat der dargestellte Geste.
Da braucht man sich doch keine Geschichten ausdenken. Wenn es jemand darauf anlegt, und in diesem Fall spielt die Art der erfundenen Geschichte dann sowieso keine Rolle (und dämliche Geschichten könnten einem später auf die Füße fallen), entscheidet am Ende sowieso nicht der "Betroffene" ob er recht hat, sondern ein Richter. Bis das soweit ist, hat man quasi alle Zeit der Welt sich da eine hinriechend solide Verteidigungsstrategie auszudenken.

Also: Abwarten und Tee trinken. ... und vielleicht seine Hände in Zukunft am Lenkrad lassen, wo sie besser aufgehoben sind :p
 
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TotalMayhem

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Nochmal, Beleidigung ist eine subjektive Angelegenheit und Antragsdelikt, ein "Starenkasten" (also ein Sachgegenstand) kann keinen Antrag zur Strafverfolgung stellen, auch nicht deren Besitzer/Betreiber, solange er/sie zu diesem Zeitpunkt nicht persoenlich daneben steht und somit aus dem Stinkefinger eine "Verletzung der Ehre" fuer sich selbst ableiten koennte.

Die Gerichte haetten ja viel zu tun, sich mit jedem Depp zu befassen, der einen Stinkefinger in eine CCTV Kamera streckt.
 
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cheffe72

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So, hab heute Post bekommen. 61km/h in einer 50er Zone -> 40,- :)
Was mich wundert, dass nur mein Gesicht auf dem Foto ist. Ich dachte immer, die würden auch die komplette Front inkl. Beifahrer knipsen, dann hätten die definitiv meinen Finger gesehen.
Somit müsste das Thema doch abgehakt sein oder könnte da noch was von Staatsanwaltschaft kommen?! Denke und hoffe nicht.
 
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Rantanplan

Blöder Hund
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Bei mir war's auch ne Komplettaufnahme des ganzen Autos, dann Ausschnitte "dummes Gesicht"
und Kennzeichen. War dann aber auch alles auf dem von mir angeforderten "Beweis" drauf.
Kannst Du ja nachfordern ✌️
 
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xNecromindx

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Grad die Knipskästen werden ja von der Stadt betrieben.
Das wird im großen und ganzen automatisiert per Software bearbeitet. Angesichts der häufig vokommenden Mindestverstöße, wo nur kleine Summen bei rum kommen, wollen die da keine hohen Personalkosten. Wenn da mehrere Vollzeitstellen den ganzen Tag Bilder bearbeiten, dann rechnet sich das für die nicht. Und so ehrlich muss man da ja sein: Ein erheblicher Teil der Knipskästen wird von den Städten auf finanziellen Beweggründen aufgestellt, mit dem vordergründigen Argument der "Verkehrsüberwachung". Tatsächlich klingelt das aber gut in der Stadtkasse...
Deswegen wäre es nicht einmal verwunderlich, wenn dein netter Gruß nicht mal einem aufgefallen ist. Deswegen hatte ich ja schon gesagt: Abwarten un Tee trinken. Ich hab mit diesem Resultat gerechnet.
 
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